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Anwaltsgebühren
Anwaltsgebühren von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde in ausländerrechtlichen Angelegenheiten.
Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde wird erst tätig, wenn der Vorschuss in Höhe der Erstberatung oder außergerichtlichen Vertretung (Pauschalhonorar) entrichtet worden ist.
Beim Pauschalbetrag von 1200 Euro reicht zunächst ein Vorschuss von 600 Euro. Die weiteren 600 Euro sind in monatlichen Raten a 200 Euro zu leisten.
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Kanzleisitz Bornheim zwichen Bonn und Köln
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Bürozeiten
Montag – Freitag: 8:30 bis 12:30 Uhr
Montag – Donnerstag: 13:30 bis 17:30 Uhr
Dependance Bonn-Bad Godesberg
Deutschherrenstr. 37
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Termine nach Vereinbarung auch zu anderen Zeiten
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