Ausländerrecht, Einbürgerung, Visa, Familiennachzug, Aufenthaltsrecht


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Anwaltsgebühren

Anwaltsgebühren

Anwaltsgebühren von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde in ausländerrechtlichen Angelegenheiten.

  • telefonische Rechtsberatung über die Hotline: 0900-1040801 (3 Euro/Min. aus dt. Festnetz)
  • Erstberatung 200 brutto.
  • Schriftliche Beratung (per-Email oder per Post) grundsätzlich ab 150 Euro.
  • Vertretung gegenüber Botschaft / Ausländerbhehörde (Ausländerrecht) 1200 Euro brutto (Pauschal) zwecks Erlangung eines Aufenthalts
  • Vertretung in Einbürgerungssachen 1200 Euro brutto (Pauschal)
  • Bei der gerichtliche Vertretung erfolgt die Honorierung nach Streitwert und RVG, ausgehend von einem Streitwert von 20.000 Euro, also regelmäßig Gebühren von ca. 2200 Euro.
  • Honorarvereinbarung: Stundensatz 200 Euro netto; 238 Euro (brutto).


Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde wird erst tätig, wenn der Vorschuss in Höhe der Erstberatung oder außergerichtlichen Vertretung (Pauschalhonorar) entrichtet worden ist.

Beim Pauschalbetrag von 1200 Euro reicht zunächst ein Vorschuss von 600 Euro. Die weiteren 600 Euro sind in monatlichen Raten a 200 Euro zu leisten.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Kanzleisitz Bornheim zwichen Bonn und Köln

Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf

Bürozeiten
Montag – Freitag: 8:30 bis 12:30 Uhr
Montag – Donnerstag: 13:30 bis 17:30 Uhr

Dependance Bonn-Bad Godesberg
Deutschherrenstr. 37
53177 Bad Godesberg

Termine nach Vereinbarung auch zu anderen Zeiten

Tel. 02222 - 93 11 80
Fax. 02222 - 931182

Hotline: 0900 10 40 80 1 für 3 €/Min aus dem deutschen Festnetz


Ihr Rechtsanwalt: Ausländerecht, Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung in Bornheim zwischen Bonn und Köln | kanzlei@gutjur.de

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