Ausländerrecht, Einbürgerung, Visa, Familiennachzug, Aufenthaltsrecht


Direkt zum Seiteninhalt

zu Flüchtlingen

Familiennachzug

Familiennachzug bei Flüchtlingen

Grundsätzlich gelten die gleichen Regelungen zur Familienzusammenführung wie bei dem Nachzug zu Deutschen oder zu Ausländern.

Bei Asylberechtigten und bei
anerkannten Flüchtlingen kann die Ausländerbehörde den Nachzug erleichtern.

Beispielsweise steht es beim Familiennachzug im Ermessen der Ausländerbehörde, ob auf die Sicherung des
Lebensunterhalts verzichtet werden kann.

Familiennachzug bei Gewährung vorübergehenden Schutzes

Besondere Regeln gelten auch bei Gewährung von vorübergehendem Schutz aufgrund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union.

Beispielsweise besteht selbst dann
Anspruch auf Familiennachzug, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist und wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen ausländischen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Sozialhilfe angewiesen ist.

Weiterhin Hinweise zum Asyl- und Aufenthaltsrecht finden Sie unter: www.asyl.net

Suche vermisster Familienangehöriger

Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes sucht Angehörige von Menschen, die aufgrund von Krieg, Katastrophen, Flucht oder Vertreibung verschwunden sind.

Suchanfragen werden in enger Zusammenarbeit mit dem internationalen Suchdienst-Netzwerk der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung bearbeitet.

Für eine Suche werden möglichst präzise Angaben über die gesuchte Person benötigt. Dazu gehört etwa die letzte bekannte Adresse, Datum und Art der letzten Nachricht sowie die Umstände, die zum Kontaktverlust geführt haben.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Roten Kreuz:

DRK-Generalsekretariat
Herbert Löffler
Suchdienst/Familienzusammenführung
Königswinterer Str. 29
53227 Bonn
Tel.: 0228/91730-94
E-Mail: loeffleh@drk.de
Zum Suchdienst DRK NW


Ihr Rechtsanwalt: Ausländerecht, Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung in Bornheim zwischen Bonn und Köln | kanzlei@gutjur.de

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü