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Aufenthaltsrecht
Falsche Angaben gegenüber Ausländeramt
Lügen Sie nicht. Vermeiden Sie falsche Angaben gegenüber der Ausländerbehörde. Das kann Sie den Kopf kosten!
Zahlreiche Aufenthaltsbestimmungen sehen Widerrufstatbestände vor, falls Sie falsche Angaben machen.
Falsche Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels können strafbar sein!
Folge ist, dass Sie dann ganz schnell ausgewiesen werden können!
Sollten Sie falsche Angaben gemacht haben, ist aber noch nicht unbedingt alles verloren..
Nicht jede Falschangabe gegenüber dem Ausländeramt oder der Einbürgerungsbehörde führt zum Verlust eines Aufenthaltstitels oder der Einbürgerung.
Hier ist anwaltlicher Rat empfehlenswert!