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Erwerbstätigkeit
Erwerbstätigkeit für selbständige Unternehmer / Geschäftsführer
Selbständige Unternehmen, Geschäftsführer oder leitender Angestellter mit Vollmacht (Prokura) können eine Aufenthaltstitel zum Zwecke der (selbständigen) Erwerbstätigkeit erlangen.
Die Entscheidung steht jedoch im Ermessen der Ausländerbehörde.
Voraussetzungen sind unter anderem ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse, also etwa ein Investitionssumme von 500.000 € und der Schaffung von mindestens 5 Arbeitplätzen.
Allerdings bestehen auch gute Chancen, wenn diese schwierig zu erfüllenden Voraussetzungen nicht vorliegen. Das gilt vor allem auch für Freiberufler.
Erleichterungen durch zwischenstaatliche Abkommen
Achtung: Sind türkische Unternehmer bereits in Deutschland, müssen sie darauf achten, dass sie den Antrag auf einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der selbständigen Erwerbstätigkeit vor Ablauf der bisherigen Arbeitserlaubnis stellen.