Ausländerrecht, Einbürgerung, Visa, Familiennachzug, Aufenthaltsrecht


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Deutsche Botschaft

Allgemeines

Deutsche Botschaften sind auch nur Behörden

Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland sind für die Erteilung von Visa zuständig.

Zuständig für die
Visumserteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat.

In einigen Fällen ist die Beantragung eines
Aufenthaltstitels auch innerhalb Deutschlands bei den zuständigen Ausländerbehörden möglich.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, einen Aufenthaltstitel für Deutschland zu erhalten.

Beantragung eines Visums bei der Deutschen Botschaft

Der Visumsantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung seines Wohnortes mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Das
Visumsantragsformular erhalten Reisende bei Antragstellung kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung (in der ortsüblichen Sprachfassung).

Schwierigkeiten machen die Botschaft zuweilen mit der
Annahme eines Visumsantrages. Das kommt vor allem vor, wenn ein möglicherweise notwendiger Nachweis über Deutschkenntnisse fehlt.

Diese Praxis ist so nicht zulässig. So hat dies zu recht das Verwaltungsgericht Berlin in einem Beschluss von 4. Oktober 2007 entschieden. Der Antrag muss von der Botschaft angenommen werden.

Weitere Auskünfte zur
Antragstellung und Visumsformularen erhalten Sie auch beim Auswärtigen Amt.

Visumsverfahren - Bearbeitungsdauer

Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden.

Während der Hauptreisezeiten können Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung genehmigt werden kann. Ist zur
Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich, sollte der Antrag deshalb rechtzeitig gestellt werden.

Bei einem Antrag für ein
Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden, auch wenn die Botschaften angeben, ein entsprechendes Visum könnte bereits in ein oder zwei Monaten erteilt werden.


Gegen die Ablehung des Visumsantrages vorgehen

Sollte die Botschaft Ihre Visum ablehen, so können Sie sich dagegen wehren!

Mit einer
Remonstration können Sie erreichen, dass die Botschaft Ihnen die Gründe für die Ablehnung mitteilt. Gegen den Ablehungsbescheid können Sie auch gerichtlich vorgehen, sei es mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin oder im Eilverfahren.

Die
Ablehung eines Visums sollten Sie nicht einfach hinnehmen. Zum einen kann die Botschaft Fehler gemacht haben, zum anderen handelt sie häufig nicht rechtmäßig.

Gerne übernehmen wir für Sie die rechtliche Vertretung gegenüber der Botschaft.


Ihr Rechtsanwalt: Ausländerecht, Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung in Bornheim zwischen Bonn und Köln | kanzlei@gutjur.de

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