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Erwerbstätigkeit
Illegale Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis
Eine "illegale" Beschäftigung liegt nach allgemeinen Verständnis vor, wenn
Ordnungswidrigkeiten bei illegaler Beschäfigung
Wer als ausländischer Arbeitnehmer eine Beschäftigung ohne den erforderlichen Aufenthalts-titel/Arbeitsgenehmigung-EU ausübt oder als Arbeitgeber einen ausländischen Arbeitnehmer ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel/Arbeitsgenehmigung-EU beschäftigt, handelt ordnungswidrig.
Illegale Arbeit eines Ausländers kann mit einer Geldbuße geahndet werden
Kosten der Abschiebung des Ausländers
Wer einen Ausländer illegal beschäftigt, muss damit rechnen, dass er die Kosten für die Abschiebung des illegal Beschäftigten zu bezahlen hat.
Das gilt auch dann, wenn diese Beschäftigung vergleichsweise nur "geringfügig" war.
Grundsätzlich hat die Kosten der Abschiebung zwar der Ausländer selbst zu tragen, doch um diesen - gegenüber dem Ausländer oft nicht durchsetzbaren - Kostenersatz zu sichern, wird auch der Arbeitgeber haftbar gemacht.
Illegale Beschäftigung von Ausländern - Strafbar
Eine illegale Beschäftigung begründet den Anfangsverdacht von Straftaten, die im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung geregelt sind.
Zugleich kann der Verdacht bestehen sich wegen Betruges oder des Erschleichen von Leistungen strafbar gemacht zu haben.
Werden mehr als fünf Ausländer illegal beschäftigt, kann eine Straftat vorliegen, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden könne.