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Familiennachzug
Ehegattennachzug - schwerer als gedacht!
Der Nachzug des ausländischen Ehegatten zu seinem ausländischen oder deutschen Ehegatten in Deutschland ist mit einigen Hürden verbunden.
Ein Anspruch auf Ehegattennachzug besteht
wenn der Ausländer, zum dem der Nachzug stattfindet
Des Weiteren sind grundsätzlich die weiteren Voraussetzungen zu erfüllen, das heißt, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss und ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen muss, wobei allerdings auch hier einige Ausnahmen möglich sind.
Deutschkenntnisse erforderlich?
Zusätzliche Anforderungen an den Nachzug zum deutschen oder ausländischen Ehegatten nach der Reform des Zuwanderungsgesetzes vom 28.8.2007.
Einfache Deutschkenntnisse können mit dem Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1 "StartDeutsch1" nachgewiesen werden.
Einfache Deutschkenntnisse liegen vor, wenn man sich über vertraute, alltägliche Situationen auf ganz einfache Art verständigen kann.
Allerdings bestehen einige Ausnahmen.
Eine umfassende Evaluierung mit vielen Hinweisen zum Ehegattennachzug - gerade auch in Hinblick auf die Notwendigkeit von Deutschkenntnisse und zum Ausländerrecht vom Auswärtigen Amt.
Ehegattennachzung im Ermessen des Ausländeramts
Ehegattennachzug im Ermessen
Der Ehegattennachzug steht im Ermessen der Ausländerbehörde
Kriterien für Ermessenausübung sind unter anderem die Dauer des Aufenthalts des ausländischen Ehegatten in Deutschland, die Schwangerschaft der Ehefrau und gemeinsame Kinder.
Einreise / Ausreise - bei Eheschließung
Einreise zur Eheschließung?
Zum Zweck der Eheschließung kann ein kurzfristiges Schengen-Visum erteilt werden, wenn ein Anspruch auf Aufenthalt - während der Gültigkeit des Visums - durch die Eheschließung entsteht.
Ausreise nach Eheschließung?
Nach Eheschließung ist eine Ausreise zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nicht mehr notwendig.
Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Ausländerbehörde haben, helfen wir Ihnen gerne.