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Einbürgerung
Kosten der Einbürgerung
Die Gebühr für die Einbürgerung erhebt die zuständige Einbürgerungsbehörde.
Die Gebühr beträgt pro Person grundsätzlich 255 €.
Minderjährige ohne eigenes Einkommen, die mit den Eltern eingebürgert werden, zahlen lediglich 51 €.
Minderjährige, die ohne Ihre Eltern eingebürgert werden, zahlen 255 €!
Aus Gründen der Billigkeit kann eine geringe oder gar keine Gebühr erhoben werden.
Bei geringem Einkommen kann es daher zur Reduzierung der Einbürgerungsgebühr kommen.
Kosten anwaltlicher Vertretung
Der Streitwert in Einbürgerungsangelegenheiten beträgt grundsätzlich 10.000 €.
Bei der Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde wird regelmäßig eine Gebühr von ca. 650 € netto enstehen.
Eine Erstberatung durch Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde wird regelmäßig 150 € netto betragen.
Weitere Gebühren
Weitere Gebühren für Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsrecht