Ausländerrecht, Einbürgerung, Visa, Familiennachzug, Aufenthaltsrecht


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Loyalitätserklärung

Einbürgerung > Voraussetzungen der Einbürgerung

Loyalitätserklärung

Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands

Voraussetzung der Einbürgerung ist das
Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Das Grundgesetz ist die deutsche Verfassung. Wichtige Prinzipien sind der Schutz der Menschenrechte, die Achtung der Volkssouveränität, die Trennung der Staatsgewalten, der Rechtsstaat und das Recht auf eine parlamentarische Opposition.

Sie müssen erklären, dass Sie nicht an verfassungsfeindlichen Bestrebungen teilgenommen haben.

Bei verfassungsfeindlichen Tätigkeiten erfolgt keine Einbürgerung. Die Einbürgerungsbehörde prüft dies durch eine Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden.

Frühere verfassungsfeindliche Überzeugungen stehen einer Einbürgerung nicht entgegen, wenn der Einbürgerungsbehörde glaubhaft gemacht wird, dass diese Überzeugungen nicht mehr bestehen.

Bundesamt für Verfassungsschutz

Bundesamt für Verfassungsschutz

Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Abteilung Verfassungsschutz
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf
Postanschrift

Innenministerium NRW
Postfach 10 30 13
40021 Düsseldorf

Telefon +49 (0)211 / 871 - 2821
Fax +49 (0)211 / 871 - 2980

Die Einbürgerung in Deutschland setzt das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und die Erklärung voraus, dass der Einbürgerungsbewerber ”keine Bestrebungen dagegen verfolgt oder unterstützt“. Rechtfertigten Anhaltspunkte die Annahme, dass solche Bestrebungen doch vorliegen, sei die Einbürgerung ausgeschlossen. Weitere Ausführungen der Bundesregierung in Ihrer Antwort ( 17/1383).


Ihr Rechtsanwalt: Ausländerecht, Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung in Bornheim zwischen Bonn und Köln | kanzlei@gutjur.de

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